|

Reform des Vormundschafts- & Betreuungsrechts – Was ändert sich für BetreuerInnen?

Der Gesetzesentwurf des BMJV zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll bis März 2021 das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben und verabschiedet werden. Es ist geplant, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2023 inkrafttreten.

Was bedeutet das für Sie als BetreuerIn?

Der Gesetzesentwurf regelt viele Bereiche weitreichend neu. Im Betreuungsrecht sind die Änderungen zentral darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung soll ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden. Auch die Aufgabenbereiche von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen verändern sich. Zudem ist eine Richtlinie geplant, die die fachliche Fort- und Weiterbildung regelt.

Schon im Gesetzesentwurf wird deutlich, dass eine fundierte Ausbildung mit weitreichenden Kenntnissen in den Bereichen Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Personen- und Vermögenssorge, Sozialrecht und sozialpädagogischer Handlungskompetenz zukünftig für das Berufsbild zentral ist.

Unser Zertifikatskurs bildet eine Grundlage, um sich als Berufsbetreuer selbständig zu machen oder für Betreuungsbüros, -vereine, -behörden sowie soziale Institutionen tätig zu werden. Die Kursinhalte sind systematisch aufgebaut, praxisbezogen und orientieren sich seit vielen Jahren am Anforderungsprofil der Betreuungsbehörden. Die zu erwartende Richtlinie zur Fort- und Weiterbildung wird in die weitere Kursgestaltung einbezogen.

Wir bleiben für Sie am Ball und werden dem Thema auch auf unserem diesejährigen Leipziger IKOME-Betreuertag 21.-22.06.2021 Raum geben.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 6 und 4?