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Mediationskostenhilfe im Familienbereich - was ist möglich?
Was kostet Familienmediation und wo erhalten Sie Unterstützung bei der Kostenübernahme?
Was kostet eine Familienmediation?
Die Kosten einer Familienmediation zu beziffern ist nicht einfach. Erfahrungswerte zeigen, dass der Mediationsmarkt sehr breit aufgestellt ist. Mediatoren verlangen normalerweise Stunden- bzw. Tagessätze, wobei die Bandbreite hier von 60 Euro bis hin zu 250 Euro je Stunde reichen kann. Das Amtsgericht Lübeck hat übrigens 2006 einen Stundensatz von 150 Euro für angemessen erklärt.
Ebenso schwer lässt sich die Dauer einer Mediation beziffern, da sie vom Streitgegenstand und den streitenden Personen abhängt. Bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen Kindschaftssachen muss man im Schnitt mit mehreren Sitzungen im einstelligen Bereich rechnen. Diese Unwägbarkeiten machen die Einführung einer geförderten Mediation nicht leichter.
Sie sind selbst interessiert? Sie sind in einen Streitfall über Fragen der Trennung oder Scheidung oder mit Fragen zur elterlichen Sorge und dem Umgang mit den gemeinsamen Kindern verwickelt? Sie wollen sich über Mediation informieren? Sie sind knapp bei Kasse und wollen den Streit nicht vor Gericht austragen, weil Sie von den Vorteilen der Mediation überzeugt sind? Spätestens bei den Kosten kommen die Auskunftsstellen ins Schleudern. Aber welche Möglichkeiten haben Sie, die Dienstleistung Mediation zu bekommen, wenn der eigene Geldbeutel dies nicht erlaubt? Hier stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie vorgesorgt haben, besitzen Sie spätestens seit Ihrer Verlobung, Hochzeit oder der Geburt Ihres Kindes eine Rechtsschutzversicherung, die auch Familienmediation im Leistungsangebot hat. Schauen Sie sich genau an, was die Versicherungen
darunter verstehen. Manchmal beinhaltet dies nur eine Shuttelmediation per Telefon. Seriöse Versicherungen bieten aber auch eine klassische Präsenzmediation mit freier Wahl des Mediators an. Meistens werden die Anzahl der bewilligten Mediationsstunden oder die Honorarsumme, die der Mediator in Anspruch nehmen darf, gedeckelt.
Die Jugendämter
Wenn Kinder von den Auseinandersetzungen betroffen sind, besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf Beratung durch die Jugendhilfe. Diese Leistung ist für Sie kostenlos. Die Jugendämter haben mit den Erziehungsberatungsstellen für Eltern und Sorgeberechtigte flächendeckend einen niedrigschwelligen Zugang geschaffen, über den man sich in Partnerschafts-, Umgangs-, Sorgerechts- und Erziehungsfragen Hilfe holen kann. Familienrichter schalten bei Familienstreitigkeiten diese Stellen ein. Der Streit um die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ist im Gesetz ausdrücklich erwähnt (SGB VIII, § 17 Abs. 2).
SGB VIII, § 17 Abs. 2
Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.
Leider sucht man im SGB VIII den Begriff „Mediation“ vergebens. Es wird nur allgemein von Beratung und Hilfen für Eltern gesprochen. Es gibt immer noch Jugendämter, die weder die Zeit noch das professionelle Personal haben, eine klassische Mediation anzubieten, die eine ganzheitliche Bearbeitung des Elternkonflikts beinhaltet. Für alle Fragen oder finanzielle Probleme, die nicht direkt mit dem Kind zu tun haben, fühlen sich die Jugendamtsmitarbeiter oder Beraterinnen der Familienberatungsstellen nicht zuständig.
Kostenloses Informationsgespräch über Mediation
Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Familienmediation in Deutschland im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ausdrücklich vorgesehen, dass der Familienrichter, bevor er einen Familienrechtskonflikt als gerichtliches Verfahren durchzieht, ein für die Streitparteien kostenloses Informationsgespräch über Mediation anordnen kann (§ 135 FamFG). Adressen von Anbietern solcher Informationsgespräche sind an jedem Amtsgericht erhältlich. Oft sind es die Mediatoren selbst, die dieses Angebot machen. Das Problem für Sie als Ratsuchende für eine kostenlose oder finanziell geförderte Mediation besteht darin, dass Ihre Chancen gering sind, am freien Mediationsmarkt kostenlos bedient zu werden, und der beratende Mediator Ihnen nur sagen kann, wie hoch seine Honorarforderungen sind – es sei denn, er verzichtet darauf oder macht Ihnen einen sozial verträglichen Preis.
Karitative und gemeinnützige Angebote
Das Problem, das Sie haben, ist in der Mediationsszene seit Langem bekannt. Und weil eine bundesweite politische Lösung bisher dafür nicht gefunden wurde, haben vereinzelt engagierte Mediationsbefürworter punktuell und regional Angebote einer kostenlosen oder geförderten Mediation mit Eigenbeteiligung entwickelt. Zu nennen sind hier öffentlich unterstützte Organisationen in den Großstädten, wie die Öffentliche Rechtsauskunftsstelle (ÖRA) in Hamburg, das Zentrum für Zusammenwirken im Familienkonflikt (ZiF) in Berlin und die Mediationszentrale in München (MZM). In Erfurt bietet die Erfurter Mediationspraxis (emp) als spendengeförderter, gemeinnütziger Verein „Mediation für alle“ an, die entsprechend ihren Einkommensverhältnissen für eine Prozesskostenhilfe berechtigt wären. Diese Angebote sind meist nur einem regional begrenzten Personenkreis zugänglich.
Güterichter
Wenn Ihr Streit bereits beim Gericht angekommen ist, weil Ihnen Ihr Rechtsanwalt mitgeteilt hat, nur für Sie zu arbeiten, wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen, gibt es die Möglichkeit, dass der mit dem Fall befasste Richter diesen an einen am Gericht tätigen Güterichter weitergibt. Jener wird dann als Mediator in Ihrem Fall tätig. Sie als Prozesspartei haben darauf keinen Anspruch, können die Übergabe an einen Güterichter aber anregen. Dieser ist dann im Rahmen der Prozesskostenhilfe kostenlos tätig. Es ist aber keineswegs zulässig, eine Klage mit dem klaren Ziel zu erheben, beim Güterichter zu landen.
Anwälte im Dilemma
Viele Anwälte haben Sympathie für das Mediationsverfahren entwickelt, eine Mediationsausbildung absolviert und bieten selbst Mediationen an. Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse kennen, bleibt Ihnen nur der gute Rat, dass Sie sich mittels der Prozesskostenhilfe vor Gericht vertreten lassen. Auf das Honorar zu verzichten oder zu Sozialtarifen zu arbeiten, ist auch für Anwälte keine Perspektive.
Prozesskostenhilfe als Mediationskostenhilfe
Sie sehen, der Weg für Sie, zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren und anwaltlicher Hilfe zu kommen, ist wesentlich leichter als der Zugang zur Mediation. Da hilft Ihnen die Kenntnis aller angelesenen und erhofften Vorteile einer Mediation nichts. Deshalb fordern viele Fachleute seit Jahren, die Prozesskostenhilfe (PKH) auf Mediationen auszudehnen. Denkbar wäre auch, eine ähnlich gestaltete Mediationskostenhilfe einzuführen, um für einkommensschwächere Konfliktparteien die gleichen Chancen für den Zugang zur Mediation zu eröffnen, wie sie mit der Prozesskostenhilfe für die Streitaustragung vor Gericht besteht (Ludwigsburger Erklärung 2012; Stellungnahmen und Forderungen hierzu unter https://www.bafm-mediation.de/verband/stellungnahmen-empfehlungen informationen/). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation hat in diesem Sinne bereits 2006 in Abstimmung mit anderen Beratungsverbänden der Bundesregierung das Konzept für ein „Gesetz über die Kostenhilfe in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (GKAS)“ vorgelegt.
Modellprojekte
In der Diskussion zum 2012 einstimmig vom Bundestag beschlossenen Mediationsgesetz (MediationsG) war man sich der Dringlichkeit des Problems bewusst. Um aber die Zustimmung zum Gesetz nicht zu gefährden, schob man eine Lösung auf die lange Bank. Nach § 7 MediationsG sollten die Länder in Abstimmung mit dem Bund wissenschaftliche Forschungen vereinbaren, „um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln.“ Das ist bis heute nicht geschehen. Allein das Land Berlin fördert seit 2017 ein Modellprojekt im Bereich der Familienmediation (BIGFAM), bei dem den Streitparteien, denen die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, eine kostenlose Mediation angeboten wird. Wenn Sie Berliner sind, machen Sie sich keine Hoffnung, Ihren aktuellen Streit dort beilegen zu können. Das Projekt läuft 2019 aus, und schon jetzt ( Juli 2019) werden keine neuen Fälle mehr angenommen. Die Auswertung durch Prof. Reinhard Greger von der Universität Erlangen wird für 2020 erwartet. Ob diese zu einer flächendeckenden Öffnung der PKH in Richtung Mediationskostenhilfe führt, ist noch sehr ungewiss.
Beispiele aus anderen Ländern
Dass es auch anders geht, zeigt sich beim Blick in verschiedene europäische Länder. In unserem Nachbarland Österreich fördert das Sozialministerium die Mediation für bedürftige Medianden. In den Niederlanden, Frankreich, England, Wales, Italien und der Schweiz gibt es eine öffentlich geförderte Familienmediation. Diese Förderung ist zum Teil mit einer obligatorischen Mediation verbunden, also mit der Bestimmung, es erst mit Mediation zu versuchen, bevor man den Fall vor Gericht austrägt. Auch in Norwegen sind die Regelungen so, dass eine Mediation versucht werden soll, wenn es bei dem Streit um ein unter 16-jähriges Kind geht.
Weil sich die Politik in Deutschland noch nicht zu einer effektiven Förderung der Familienmediation auf breiter Basis durchgerungen hat, möchte ich Ihnen nun aber nicht raten, deswegen unser Land zu verlassen. Momentan bleibt Ihnen die hier grob skizzierte, nicht immer einfache Suche nach der in Ihrem Fall möglichen kostenlosen oder geförderten Mediation zwar nicht erspart. Doch geben Sie nicht zu schnell auf ! Und eins ist noch wichtig: Machen Sie, wo immer es geht, deutlich, dass Sie ernsthaft an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.
Schwierige Personen oder schwierige Situationen?
Angesichts der hohen Akzeptanz der Mediation in der Bevölkerung – von der eingangs berichtet wurde – verwundert es dann doch, wie wenige Eltern es zur Lösung ihrer Konflikte tatsächlich mit einer Mediation versuchen. Wer entscheidet letztlich, ob ein Streitfall für die Mediation geeignet ist oder nicht, und nach welchen Kriterien? Richter, die Anwälte, die Familienberater, die Mediatoren oder die Streitparteien?
Bleiben wir bei Ihnen, den Streitbeteiligten selbst: Man unterstellt Ihnen per se, dass Sie den Richterspruch einer selbstverantworteten Lösung vorziehen. Besonders um die sogenannten hocheskalierten Streitfälle ist eine Fachdiskussion entbrannt, die dazu führen kann, dass viele Familienkonflikte das Label „nicht mediationsgeeignet“ erhalten. Dabei wird das aktuelle Konfliktverhalten den Streitenden als Charaktereigenschaft zugeschrieben, die sie auch in einer veränderten Situation nicht ablegen können. Dem widersprechen aber die Erfahrungen mit den Dynamiken in der und mit der Mediation. Diese ist darauf angelegt, die Streitparteien von einem strategisch-taktischen Kampfmodus in ein bedürfnis- und interessenbasiertes Verständnis füreinander zu führen. So werden aus „schwierigen“ Personen normale Eltern, die in der Lage sind, problematische Situationen zu meistern.
Auch ich weiß, dass Mediationen nicht sinnvoll sind, wenn jemand damit eine Grundsatzentscheidung anstrebt oder seine Position als einzig mögliche durchsetzen will. Aber wenn man die Grenzen der Mediationseignung zu eng zieht, vergibt man die Chance, das kreative und friedensstiftende Potenzial der Mediation auszuloten.
Sind Sie überhaupt mediationsgeeignet?
Diese Frage sollten Sie sich stellen, bevor Sie sich auf die Suche nach einem Mediator machen und mit der Finanzierung einer Mediation beschäftigen (siehe Selbsttest auf dieser Seite). Auch aus Sicht von Mediatoren sollten Sie als Konfliktpartei nicht erst warten, bis der Konflikt so hoch eskaliert ist, dass die erlittenen Demütigungen und Verletzungen eine weitere Kooperation unmöglich machen. Wenn der Mediator den Eindruck gewinnt, dass keine Einigungsbereitschaft vorhanden ist, und eine Partei die Mediation zum Beispiel als Verschleppungstaktik nutzt, kann er die Mediation abbrechen. Das Risiko eines Abbruchs der Mediation ist allerdings schon nicht mehr so hoch, wenn Sie den oben stehenden Selbsttest machen – am besten die Gegenseite ebenfalls – und dabei eine gute Punktzahl erreichen. Die BAFM hat ihre Mitglieder aufgefordert, ein kostenloses Mediationsgespräch über Mediation anzubieten. Bereits in diesem Gespräch kann erörtert werden, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Mediation als Dienstleistung und Rechtsanspruch
Diese Frage sollten Sie sich stellen, bevor Sie sich auf die Suche nach einem Mediator machen und mit der Finanzierung einer Mediation beschäftigen (siehe Selbsttest auf dieser Seite). Auch aus Sicht von Mediatoren sollten Sie als Konfliktpartei nicht erst warten, bis der Konflikt so hoch eskaliert ist, dass die erlittenen Demütigungen und Verletzungen eine weitere Kooperation unmöglich machen. Wenn der Mediator den Eindruck gewinnt, dass keine Einigungsbereitschaft vorhanden ist, und eine Partei die Mediation zum Beispiel als Verschleppungstaktik nutzt, kann er die Mediation abbrechen. Das Risiko eines Abbruchs der Mediation ist allerdings schon nicht mehr so hoch, wenn Sie den oben stehenden Selbsttest machen – am besten die Gegenseite ebenfalls – und dabei eine gute Punktzahl erreichen. Die BAFM hat ihre Mitglieder aufgefordert, ein kostenloses Mediationsgespräch über Mediation anzubieten. Bereits in diesem Gespräch kann erörtert werden, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Über den Autor: Prof. Dr. Hans-Dieter Will
Mediator (BAFM) und derzeit Sprecher der BAFM. Professor für Soziale Einzelhilfe und Mediation in Ruhestand,
Ausbildungsleiter des weiterbildenden Studiengangs Mediation der FH Erfurt.
Die Mediation
Dieser Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von Die Mediation erschienen, unser Fachmagazin für Konfliktlösung - Entscheidungsfindung - Kommunikation, Ausgabe Quartal IV/2019
Lesen Sie die komplette aktuelle Ausgabe exklusiv als kostenloses e-Paper in unserer App im App Store und im Google Play Store. Der Freischaltcode lautet: MediationDigital.
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