| Familie & Soziales

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Sie beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
  • Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung: Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Leistungsbezieher noch mehr von ihren Einkünften behalten können im Vergleich zum Status Quo (Durchschnittsfall: 300 Euro mehr monatlich) Bei Ehegatten/Partnern und bei hohem Einkommen kann die Entlastung höher ausfallen. Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen.

Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen damit vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat dies zum Anlass genommen im Rahmen seines Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz eine Beteiligungsseite für eine Fachdiskussion zu diesem Thema ins Leben zu rufen. Sie fördert den Austausch zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Die Rolle der rechtlichen Betreuung vor dem Hintergrund der neuen Beratungs- und Unterstützungsleistungen seitens der Reha-Träger und der EUTB
  • Regelbedarfe, Barmittel, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und Einkommen/Vermögen
  • Antragsstellung und Verfahrensfragen
  • Rechte, Pflichten und Verbraucherschutzaspekte rund um die WBVG-Verträge

Noch bis zum 3. April 2020 sind alle Akteure des Betreuungswesens eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Weitere Informationen:

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 7 und 7.