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Aufwachsen mit Mutter und Vater trotz Trennung und Scheidung
Erfahren Sie mehr über das Wechselmodell
Modelle der Kinderbetreuung
Eltern steht es grundsätzlich frei, wie sie die Betreuung ihrer Kinder regeln. Der übliche 14-tägige Wochenendumgang hat sich aus der Tradition der Hausfrauenehe entwickelt sowie aus dem Wunsch, dass jeder Elternteil auch am Wochenende Zeit mit seinem Kind verbringen kann. Wochenendumgang steht aber weder im Gesetz, noch hat er eine geheime innere Logik. Man kann das so machen, man muss es aber nicht. Eltern und ihre Kinder können jedes Betreuungsmodell auswählen, ausprobieren, abändern, ein anderes wählen usw., solange sie sich darüber einig sind. Man unterscheidet bei der Betreuungsregelung zwischen dem Residenzmodell und dem Wechselmodell sowie besonderen Formen des Wechselmodells wie dem „Nestmodell“, der „Familien-WG“ oder dem „Free Access“.
Das Residenzmodell ist die tradierte Betreuungsform, in der Kinder bei einem Elternteil wohnen („residieren“) und den anderen Elternteil besuchsweise an den Wochenenden und in den Ferien sehen.
Wechselmodell nennt man die abwechselnde Kinderbetreuung durch getrenntlebende Eltern (in Österreich: Doppelresidenz; in der Schweiz: Alternierende Obhut). Im paritätischen Wechselmodell verbringen die Kinder ungefähr gleich viel Zeit mit beiden Eltern. Die Kinder sind bei beiden Eltern zu Hause und nicht zu Besuch. Die Eltern agieren auf Augenhöhe und sind beide gleichermaßen pädagogisch, rechtlich und praktisch für die Betreuung der Kinder verantwortlich. In den Sozialwissenschaften wird von einem Wechselmodell schon gesprochen, wenn Kinder ab circa einem Drittel zu zwei Dritteln der Zeit bei jedem Elternteil leben, wenn die Betreuung auch den Alltag umfasst.
Nestmodell nennt man jene Betreuung, bei der nicht die Kinder zwischen den Haushalten der Eltern wechseln, sondern die Eltern abwechselnd die Kinder in der Familienwohnung betreuen. In der Zeit, in der sie nicht betreuen, benötigen die Eltern eine andere Unterkunft für sich.
Ähnliche Betreuungsbedingungen bietet eine Familien-WG, in der die Eltern wie Mitbewohner einer Wohngemeinschaft mit den Kindern in einer Wohnung leben, sie abwechselnd betreuen, aber als Erwachsene ihre eigenen Wege gehen.
Als „Free Access“ („freier Zugang“) bezeichnet man eine Lebenssituation, in der die Kinder jederzeit selbst spontan entscheiden können, bei welchem Elternteil sie sich aufhalten. Bei älteren Kindern im Teenageralter entwickelt sich diese Konstellation mit wachsender Verselbstständigung der Jugendlichen häufig „wie von selbst“ und ohne dass man die Betreuungsform so bezeichnet.
Mit der rechtlichen gemeinsamen elterlichen Sorge hat die faktische Betreuung nichts zu tun. Sie garantiert nur den Eltern, wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes (mit) zu bestimmen.
Vorteile und Nachteile des Wechselmodells
Die folgende Darstellung der Vor- und Nachteile des Wechselmodells ist das Ergebnis zehnjähriger wissenschaftlicher Forschung zum Thema Wechselmodell (zu einer ausführlichen Darstellung des Forschungsstandes vgl. Nielsen 2019, Fransson / Hjern / Bergström 2019 sowie Sünderhauf 2013 und 2019a). Manches ist empirisch untermauert, anderes basiert auf Plausibilitätserwägungen, wieder anderes gibt Praxiserfahrungen von Wechselmodellfamilien wieder.
Vorteile
(1) Emotionale Bindungen
Viele Studien haben gezeigt, dass Kinder, die im Wechselmodell betreut werden, eine bessere emotionale Bindung an beide Elternteile haben als Kinder, die im Residenzmodell betreut werden, und dass diese Bindung genauso eng ist wie bei zusammenlebenden Familien.
(2) Psychische Entwicklung
Kinder, die im Wechselmodell betreut werden, zeigen im Vergleich zu Kindern, für deren Betreuung das Residenzmodell gewählt wurde, eine bessere psychische Entwicklung. Bei ihnen zeigen sich weniger psychische Probleme und Auffälligkeiten. Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter. Eine australische Studie ergab, dass Wechselmodellkinder seltener eine ADHSDiagnose
haben.
(3) Soziale Situation
Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Kinder im Wechselmodell nicht nur mit ihrem Familienleben zufriedener sind als Kinder im Residenzmodell, sondern dass sie auch mit ihrer schulischen Situation zufriedener sind. Außerdem zeigen sie seltener Probleme mit Gleichaltrigen und werden deutlich seltener Opfer von Mobbing.
(4) Zufriedenheit
Kinder, die im Wechselmodell betreut werden, sind nach empirischen Befragungen mit dieser familiären Lebenssituation zufriedener als Kinder, die im Residenzmodell leben. Dies hat auch eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur „allgemeinen Lebenszufriedenheit“ von Kindern und Jugendlichen in 36 westlichen Industrienationen bestätigt. Am zufriedensten sind Kinder, deren Eltern zusammenleben. Auch Mütter und Väter sind mit dem Wechselmodell nach empirischen Studien zufriedener als mit dem Residenzmodell. Viele nennen die „kinderfreie Zeit“ als einen Vorteil: Zeit, in der sie in Ruhe arbeiten, sich fortbilden, Freizeit genießen oder Zeit mit neuen Partnern verbringen können. Die Zufriedenheit von Eltern stellt sich manchmal erst nach einiger Zeit ein, wenn sie die Vorteile der Betreuung im Wechselmodell erkennen und schätzen lernen.
(5) Soziales Umfeld
Der Kontakt zu beiden Eltern ist für eine gesunde positive Entwicklung von Kindern hilfreich. Den „Verlust“ eines Elternteils bzw. dessen „Abwertung“ als Besuchselternteil erleben viele Kinder als schmerzhaft. Wenn Kinder zusätzlich auch noch den Kontakt zu ihren Großeltern und anderen Verwandten und Freunden eines Elternteils verlieren, dann verlieren sie ihre halbe soziale familiäre Welt. Im Wechselmodell hingegen bleibt meistens der lebendige Kontakt zu beiden Familienhälften erhalten.
(6) Geborgenheit und Zuhausesein
Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichheit. Viele Kinder und Jugendliche können die Verschiedenheit ihrer Eltern als Bereicherung erleben. Sie können bei jedem Elternteil dessen Stärken und Vorteile sehen und genießen.
(7) Physische Gesundheit
Nicht nur psychisch, sondern auch körperlich sind Eltern und Kinder im Wechselmodell gesünder als im Residenzmodell. Eine schwedische Studie hat gezeigt, dass die Wechselmodellkinder deutlich seltener psychosomatische Erkrankungen und Symptome aufweisen als Kinder im Residenzmodell.
(8) Konfliktdeeskalation und Beziehungsverbesserung
Nichts ist für Kinder trauriger und schädlicher, als dauerhafter Streit zwischen den Eltern. Ein gerichtlicher Sorgerechtsstreit ist für alle Beteiligten sehr belastend. Er kostet Zeit und Geld und häufig wird das Vertrauen zwischen den Eltern langfristig zerstört. Alles, was Eskalation vermeidet, leistet langfristig einen wertvollen Beitrag für das Kindeswohl und das Wohlbefinden der Eltern. Häufig gelingt im Wechselmodell schneller wieder eine Verbesserung der Beziehung zwischen den Eltern.
(9) Loyalitätskonflikte
Normalerweise lieben Kinder beide Eltern. Sie wollen sich nicht für einen (und damit gegen den anderen) entscheiden müssen. Sie haben Papa lieb und Mama ebenso und müssen damit klarkommen, dass diese sich getrennt haben, was schwer genug ist. Wenn Kindern die Entscheidung zwischen den Eltern abgenommen wird, erleben sie das als große Erleichterung.
(10) Teilhabe an elterlichen Ressourcen
Eltern haben – neben Liebe und Zuwendung – noch vielfältige andere Ressourcen für ihre Kinder, zum Beispiel praktische, soziale und wirtschaftliche Ressourcen sowie Bildungsressourcen. Wenn Kinder von zwei Eltern profitieren können, bekommen sie doppelt so viel
(11) Belastung / Entlastung
Durch die Reduktion der Doppelbelastung, die Arbeit und Kinderbetreuung für einen alleinerziehenden Elternteil bedeuten, durch die Verteilung der Belastungen auf beide Elternteile werden diese entlastet. Eine groß angelegte schwedische Studie hat gezeigt, dass die Eltern hinsichtlich ihrer sozialen, wirtschaftlichen und familiären Situation zufriedener sind, wenn sie ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, verglichen mit Einzelresidenzbetreuung. Diese Zufriedenheit kommt den Kindern unmittelbar zugute: Glückliche Eltern haben glücklichere Kinder.
(12) Ökonomische Auswirkungen
Wenn Kinder von zwei Eltern versorgt werden, an deren Einkommen und Vermögen teilhaben, dann kommt bei ihnen mehr Wohlstand an. Je nach Alter und Anzahl der Kinder arbeiten im Wechselmodell meistens beide Eltern und verdienen mehr, als wenn einer betreut und einer bezahlt.
(13) Gleichberechtigung und Geschlechterrollen
Wenn Kinder lernen sollen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, dass Mütter auch im Beruf erfolgreich sind und auch Väter einen Haushalt gut versorgen können – dann leben wir das unseren Kindern am besten vor. Das Wechselmodell bietet gleichberechtigte Rollenerfahrungen und -vorbilder.
(14) Mobilität und Selbstorganisation
Kinder im Wechselmodell müssen früher als Gleichaltrige lernen, ihre Sachen zu organisieren; sie erlernen Mobilität und Flexibilität und werden dadurch (vermutlich) früher selbstständig.
Nachteile des Wechselmodells
(1) Einschränkung der Elternmobilität
Bedingung für das Wechselmodell ist, dass die Eltern nah genug beieinander wohnen, sodass ihre Kinder die Schule (oder Kita)
von beiden Elternhäusern aus erreichen können. Das bedeutet, kein Elternteil kann einfach wegziehen, ohne das Wechselmodell zu gefährden.
(2) Kontakt / Absprachen zwischen Eltern
Es gibt viele Möglichkeiten, die Absprachen und den direkten Kontakt zwischen den Eltern zu reduzieren, aber ganz ohne geht es nicht. Der Einsatz moderner Kommunikationsmedien kann helfen, diese Absprachen auf „geschäftsmäßiger“ Basis zu treffen. Je älter die Kinder sind, desto weniger Kontakt und Absprachen werden erforderlich sein.
(3) Koordination der Alltagsentscheidungen
Da im Wechselmodell auch Alltagsfragen zwischen den Eltern abgesprochen werden sollten, ist eine gewisse Koordination zwischen den Eltern wichtig.
(4) Mehrkosten
Mehrkosten können zum Beispiel für ein zweites Kinderzimmer entstehen und Dinge, die doppelt angeschafft werden. Allerdings haben Kinder auch im Residenzmodell häufig bei beiden Eltern ein eigenes Zimmer und manche Sachen doppelt – aber wahrscheinlich weniger. Auf der anderen Seite spart man im Wechselmodell auch, zum Beispiel Betreuungskosten (Babysitter, vielleicht auch Hortkosten, Ferienbetreuung usw.) oder Fahrtkosten, denn Wohnortnähe ist Bedingung.
(5) Unterhaltsansprüche
Dass im Wechselmodell kein Kindesunterhalt gezahlt würde, ist nicht richtig. Es stimmt nur dann, wenn genau hälftig betreut wird und wenn beide Eltern ungefähr gleich viel verdienen. Wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient, ist sogar im paritätischen Wechselmodell Kindesunterhalt geschuldet, bei erweitertem Umgang und im Wechselmodell mit asymmetrischen Betreuungszeiten sowieso.
(6) Rechtliches System
Immer noch können Wechselmodellfamilien auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen, weil das Wechselmodell im Gesetz nicht vorgesehen ist (z. B. im Steuerrecht, Sozialleistungsrecht, Melderecht usw.).
(7) Organisation
Den Wechsel der Kinder zwischen den Elternhäusern und den Transport ihrer Sachen nimmt den Eltern leider niemand ab - außer, sie entscheiden sich für ein Nestmodell. Bei kleineren Kindern müssen die Eltern diese logistische Leistung vollbringen, ältere Kinder werden zunehmend selbstständig.
Voraussetzungen des Wechselmodells
Es gibt vier unverzichtbare Voraussetzungen für eine Betreuung im Wechselmodell:
(1) Positive Haltung zum Kind
Die meisten Eltern lieben ihre Kinder. Sie wenden sich ihnen aufmerksam und fürsorglich zu, sie lehnen sie nicht ab und sind bereit sie zu betreuen. Das Wechselmodell passt für Familien, in denen beide Eltern ihre Kinder betreuen wollen, weil sie liebende und engagierte Eltern sind.
(2) Grundsätzliche Erziehungseignung beider Elternteile
Eltern steht es weitgehend frei, wie sie ihre Kinder erziehen. Eltern, die schädigende oder rechtlich verbotene Erziehungsmethoden anwenden (z. B. starke Vernachlässigung des Kindes, Gewalt als Erziehungsmittel), gelten als nicht erziehungsgeeignet. Auch Suchtmittelabhängigkeit oder Erkrankungen können die Erziehungsfähigkeit einschränken oder ausschließen. Die Anforderungen an die Erziehungseignung ist im Wechselmodell dieselbe wie im Residenzmodell.
(3) Wohnortnähe zwischen den Elternhäusern
Im Wechselmodell muss die Schule und sollte die Krippe oder der Kindergarten von beiden Elternhäusern aus erreichbar sein. Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern können auch weitere Entfernungen in Kauf genommen werden, wenn die Wechsel nicht zu häufig sind und der Transport vertretbar ist. Dabei ist zu bedenken, dass gerade in den ersten drei Lebensjahren die Bindungen zu den Eltern (u. a. Bezugspersonen) aufgebaut werden und in dieser Zeit ein enger Kontakt zu Mutter und Vater besonders wichtig ist.
(4) Bereitschaft der Kinder zu wechseln
Grundsätzlich lieben Kinder beide Eltern und wünschen sich mit beiden einen guten intensiven Kontakt. Viel häufiger, als dass Kinder ein Wechselmodell ablehnen, kommt es vor, dass sie es sich wünschen, die Erwachsenen es ihnen aber verwehren. In wissenschaftlichen Studien befragt, sagen viele Wechselmodellkinder, dass das Wohnen an zwei Orten für sie zwar anstrengend sei, sich aber lohnen würde und dass das Wechselmodell die zweitbeste Lebensform sei (nach dem Zusammenbleiben
der Eltern). Auch im Residenzmodell nehmen Kinder übrigens häufig einige Strapazen auf sich, um den Kontakt zum weniger betreuenden Elternteil nicht zu verlieren.
Grenzen des Wechselmodells (Kontraindikationen)
Gegen eine Betreuung im Wechselmodell sprechen die Abwesenheit einer der oben genannten vier Voraussetzungen sowie Ablehnung des Wechselns durch das Kind.
(1) Ablehnende Haltung zum Kind, fehlende Betreuungsbereitschaft
Wenn ein Elternteil das Kind und seine Betreuung ablehnt, muss man über ein Wechselmodell gar nicht erst nachdenken. Das Wechselmodell ist kein Konzept, um betreuungsunwillige Eltern an ihr Kind heranzuführen.
(2) Fehlende Erziehungseignung eines Elternteils
Wenn ein Elternteil aufgrund einer Erkrankung nicht erziehen kann oder aus anderen Gründen nicht geeignet ist, ein Kind zu betreuen, hilft auch kein Wechselmodell. Ist das Kind in der Obhut eines Elternteils körperlich, geistig oder seelisch gefährdet, darf er oder sie das Kind nicht betreuen. Hier gelten dieselben Grenzen wie im Residenzmodell.
(3) Zu große Wohnortentfernung zwischen den Elternhäusern
Die Wohnortentfernung zwischen den Eltern darf nicht zu groß sein. Was die Dauer eines angemessenen Schulwegs betrifft, gehen die Meinungen auseinander. Auch hier sind Eigenarten und besondere Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen.
(4) Fehlende Bereitschaft des Kindes zu wechseln
Wenn Kinder zu einem Elternteil nicht oder nur seltener gehen möchten, muss man die Gründe dafür erfragen und hinterfragen. Je nach Alter sollten diese Wünsche respektiert werden. Häufig nimmt in der Pubertät die Bedeutung der Kontakte zu Gleichaltrigen zu und die Bedeutung der Eltern ab. In diesem Prozess der Ablösung muss dann manchmal das Wohnen an zwei Orten aufgegeben werden.
(5) Fälle von Missbrauch und Gewalt
Wo Kinder misshandelt oder missbraucht werden und Gewalt in jedweder Form ausgesetzt sind, müssen sie geschützt werden. Dies gilt unabhängig vom Betreuungsmodell, und keinesfalls sollen Kinder (und Eltern) durch ein Betreuungsmodell in gewaltbeherrschte Beziehungen hineingezwungen werden. Angesichts der Bandbreite häuslicher Gewalt muss jedoch eine differenzierte Prüfung erfolgen.
Und was ist, wenn ein Elternteil das Wechselmodell nicht will? Ablehnung durch einen Elternteil ist kein Ausschlussgrund. Wenn ein Elternteil sich sperrt, sollten zunächst Beratung und Mediation versucht werden (Sünderhauf 2019b). Nur im äußersten Fall bleibt der Weg über das Familiengericht.
Über die Autorin: Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
Nach einigen Jahren Tätigkeit als Familienrechtsanwältin lehrt sie seit 2000 an der Evangelischen Hochschule Nürnberg Familienrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht. Ihre umfangreichen Studien zum Wechselmodell veröffentlichte sie 2013 (Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis). Die im In- und Ausland gefragte Referentin hat zwei Töchter und lebt in Oberbayern.
Die Mediation
Dieser Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von Die Mediation erschienen, unser Fachmagazin für Konfliktlösung - Entscheidungsfindung - Kommunikation, Ausgabe Quartal IV/2019
Lesen Sie die komplette aktuelle Ausgabe exklusiv als kostenloses e-Paper in unserer App im App Store und im Google Play Store. Der Freischaltcode lautet: MediationDigital.
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